FSP-Tech ® GmbH

Fallschutztüren


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Zugänge zu maschinellen Anlagen / Sicherheit von Maschinen / DIN EN ISO 14122-3:2016-10

In der Industrie bergen Zugänge zu Plattformen, Podeste, Laufstegen- und roste die Gefahr des Absturzes, da an den Zugängen keine Schutztüren montiert wurden. In Altanlagen sind vereinzelt Schutzbügel montiert, die aber schon konstruktionsbedingt eher das Risiko des Quetschens bergen.

Die ideale Nachrüstlösung bietet hier die FSP-Tech GmbH an: Fallschutztüren aus Edelstahl mit einstellbarer Weite, versehen mit zwei selbstschließenden Pendeltürscharnieren und einem massiven Anschlag.

Die Konstruktion basiert auf der DIN EN ISO 14122-3 Stand Okt. 2016. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an Treppen und Geländer die Teil einer Maschine sind. Diese Norm wird auch für Anlagen in der Industrie herangezogen. Die Norm fordert eine Mindesthöhe von 1100 mm für Geländer (7.1.3) und das Vorhandensein einer Knieleiste (7.1.4). Unter Punkt 7.1.9 wird eine Durchgangssperre gefordert, wenn Durchgänge durch Geländer nötig sind. In der Norm werden die umgangssprachlich Fallschutztüren genannten Durchgänge mit „Selbstschließende Durchgangssperren“ betitelt. Die Türen müssen zwingend selbstschließend sein, dürfen aber nicht verriegeln. Auf die bei Geländern geforderte Fußleiste kann verzichtet werden.

Sehen Sie hier ein Anwendungsvideo:

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